Die Kündigung einer Wohnung ist ein Prozess, den viele Menschen irgendwann in ihrem Leben durchmachen müssen. Es scheint einfach, aber wie bei vielen rechtlichen Angelegenheiten gibt es einige Feinheiten, die man beachten sollte. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wie du den Auszug richtig angehst, ohne in ein juristisches Chaos zu stürzen.
Die richtige Kündigungsfrist einhalten
Bevor du an die eigentliche Kündigung denkst, musst du sicherstellen, dass du die richtige Kündigungsfrist einhältst. In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist für Mietverhältnisse drei Monate. Das bedeutet, du musst mindestens drei Monate vor deinem geplanten Auszug den Mietvertrag kündigen.
Falls du es versäumst, diese Frist einzuhalten, könnte dir der Vermieter nachträglich noch eine Miete in Rechnung stellen, da der Vertrag theoretisch weiterhin gültig ist. Also, schreib die Kündigung rechtzeitig, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.
Denke daran, dass es auch Unterschiede gibt, wenn du eine unbefristete oder eine befristete Wohnung mietest. Bei einer befristeten Wohnung gibt es meist weniger Spielraum für eine Kündigung. Aber keine Sorge, der Mietvertrag sagt dir genau, was zu tun ist!
Form der Kündigung: Schriftlich ist Pflicht
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen – kein „Ich sag dir das einfach mündlich!“ Das wäre ein bisschen zu unzuverlässig und könnte später zu Problemen führen. Der Vermieter muss sicherstellen können, dass er die Kündigung korrekt erhalten hat, also besser eine schriftliche Version.
Die Kündigung sollte per Brief geschickt werden, und zwar per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast. So kannst du sicher sein, dass der Vermieter deine Nachricht auch wirklich bekommen hat – im Zweifelsfall eine wichtige Absicherung!
Du kannst die Kündigung auch persönlich übergeben, aber auch hier gilt: Lass dir den Empfang schriftlich bestätigen. Ein lockeres „Ich hab’s dir ja gesagt“ reicht hier leider nicht aus, wenn es später zu einem Streit kommt.
Die Wohnung besichtigen und Übergabe organisieren
Wenn der Kündigungsprozess abgeschlossen ist, bleibt immer noch die Frage: Was passiert mit der Wohnung? Der nächste Schritt ist, sie in bestmöglichem Zustand zu übergeben. Der Vermieter wird wahrscheinlich eine Besichtigung durchführen, um sicherzustellen, dass keine größeren Schäden vorhanden sind und die Wohnung in einem akzeptablen Zustand hinterlassen wird.
Eine gründliche Reinigung ist also Pflicht! Vom Staubsaugen bis zum Fensterputzen – alles sollte auf Hochglanz poliert werden, damit du keine Abzüge von deiner Kaution befürchten musst. Ein „Ich hab’s eilig, das muss reichen“ wird hier leider nicht akzeptiert.
Wenn du dir unsicher bist, ob alles in Ordnung ist, kannst du auch einen professionellen Dienstleister beauftragen, der dir beim Auszug hilft. Sie können die Wohnung durchchecken und dir sagen, ob du noch etwas reparieren oder reinigen musst, bevor du die Schlüssel zurückgibst.
Die Kaution zurückbekommen
Die Kaution – das Geld, das du zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt hast – ist oft ein angenehmer finanzieller Polster, das du gerne wiedersehen möchtest. Aber wie holst du dir das Geld zurück?
Die Kaution wird normalerweise innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug zurückgezahlt, es sei denn, es gibt noch offene Rechnungen oder Schäden, die behoben werden müssen. Also, nach dem Auszug heißt es oft: Warten, warten und nochmal warten.
Wenn du die Wohnung sauber und ordentlich hinterlassen hast, sollte es keine Probleme mit der Rückzahlung der Kaution geben. Falls doch, musst du gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, was natürlich eine Menge Aufwand bedeutet. Also am besten alles genau dokumentieren und auf Nummer sicher gehen!