Wer zahlt Makler bei Hausverkauf?

Wer zahlt Makler bei Hausverkauf?

Der Hausverkauf ist für viele ein großes Abenteuer – eine Mischung aus Nervenkitzel, Papierkrieg und der Frage aller Fragen:
Wer zahlt eigentlich den Makler? In Deutschland gibt es dazu klare Regeln – zumindest meistens.
Aber wie so oft im Leben steckt der Teufel im Detail. Wir bringen Licht ins Dunkel der Immobilienprovisionen –
und das mit einem kleinen Augenzwinkern.

Maklerprovision – Was ist das überhaupt?

Beginnen wir mit den Grundlagen: Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Vermittlung erhält.
Das klingt erstmal logisch – jemand verkauft ein Haus, ein anderer bringt Käufer und Verkäufer zusammen, und der Makler freut sich über den Lohn seiner Mühe.
Aber wer genau muss am Ende zahlen?

Je nach Bundesland und Art des Immobiliengeschäfts sieht das unterschiedlich aus. In manchen Fällen zahlt der Käufer alles, in anderen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten.
Und manchmal übernimmt sogar komplett der Verkäufer die Provision. Klingt kompliziert? Keine Sorge – wir führen dich Schritt für Schritt durch das Labyrinth.

Übrigens: Die Höhe der Provision ist nicht vom Himmel gefallen. In der Regel liegt sie bei 3 bis 7 Prozent des Kaufpreises
plus Mehrwertsteuer, versteht sich. Ein hübsches Sümmchen, das man nicht einfach mit Kleingeld aus dem Portemonnaie zückt.

Wer zahlt den Makler – Verkäufer oder Käufer?

Seit Dezember 2020 gibt es ein neues Gesetz, das für Wohnimmobilien gilt. Es besagt: Wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig wird,
müssen beide Parteien die Provision zu gleichen Teilen übernehmen. Der Käufer zahlt also höchstens das, was auch der Verkäufer zahlt.

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Klingt fair, oder? Schließlich profitieren ja auch beide vom Makler – der Verkäufer, weil sein Haus im besten Licht erscheint,
und der Käufer, weil er überhaupt davon erfährt. Doch es gibt auch Fälle, in denen nur eine Partei den Makler beauftragt. Und dann sieht die Welt wieder ganz anders aus.

Wenn beispielsweise nur der Verkäufer den Makler engagiert, kann er sich vertraglich verpflichten, die Provision allein zu tragen.
In diesem Fall freut sich der Käufer – und der Verkäufer darf sich beim Unterschreiben des Maklervertrags ein paar Gedanken mehr machen.

Unterschiede je nach Bundesland und Immobilienart

Wie so vieles in Deutschland ist auch die Maklerprovision ein länderspezifisches Abenteuer. Während in Berlin und Brandenburg traditionell
der Käufer die gesamte Provision zahlt, ist in Bayern oder Nordrhein-Westfalen das Modell der hälftigen Teilung mittlerweile die Regel.

Doch Achtung: Die Regelung zur hälftigen Kostenteilung gilt nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien – also Häuser oder Wohnungen, die der Käufer auch selbst bewohnen möchte.
Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder Grundstücken kann die Provision wieder ganz anders aussehen.

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Wer den Überblick behalten will, sollte sich entweder gut informieren – oder sich selbst einen Makler holen, der das Ganze erklärt.
Ironie des Schicksals? Vielleicht. Aber gut investiertes Geld.

Bundesland Übliche Provisionsregelung Hinweis
Berlin Käufer zahlt (früher 100%) Seit 2020 meist 50/50 bei Wohnimmobilien
Bayern Teilung 50/50 Abhängig vom Einzelfall
NRW Teilung 50/50 Verbreitetes Modell
Brandenburg Käufer zahlt Änderung in Sicht

Tipps für Verkäufer und Käufer

Egal ob man sein Haus verkauft oder das Traumhaus endlich gefunden hat – ein bisschen Verhandlungsgeschick kann nie schaden.
Oft ist es möglich, mit dem Makler oder der anderen Partei über die Aufteilung der Provision zu sprechen. Wer freundlich fragt, bekommt manchmal sogar einen kleinen Rabatt.

Verkäufer sollten vor Vertragsabschluss genau prüfen, welche Leistungen der Makler bietet. Ist das Exposé eher ein literarisches Meisterwerk oder doch nur eine Liste mit Stichpunkten?
Wird das Haus nur online angeboten oder auch liebevoll mit frischen Brötchenduft beim Besichtigungstermin präsentiert?

Und Käufer sollten wissen: Die Maklercourtage gehört zu den Kaufnebenkosten, die mitfinanziert oder zumindest eingeplant werden müssen.
Also lieber frühzeitig rechnen – damit die Überraschung am Notartermin nicht größer ist als der Kühlschrank im neuen Zuhause.

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