In deutschen Großstädten eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist ungefähr so einfach wie ein Einhorn auf dem Wochenmarkt zu entdecken. Doch Rettung naht – in Form des sagenumwobenen Wohnberechtigungsscheins, kurz: WBS. Wer diesen Schatz in Händen hält, darf endlich auf eine öffentlich geförderte Wohnung hoffen. Aber wer bekommt so ein WBS überhaupt? Lesen Sie weiter, denn wir klären auf – verständlich, ehrlich und mit einem Augenzwinkern.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein überhaupt?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtliches Dokument, das belegt, dass man Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat – also eine, die vom Staat mitfinanziert wurde und daher meist deutlich günstiger ist als der freie Wohnungsmarkt. Klingt fast zu schön, um wahr zu sein? Ist es aber nicht – zumindest, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Mit dem WBS erhält man Zugang zu Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gebaut wurden und deswegen nur an Menschen mit einem bestimmten Einkommen vermietet werden dürfen. Der WBS ist also wie ein Türöffner zur Welt der günstigen Mieten. Ohne ihn geht in Sachen Sozialwohnung rein gar nichts.
Wer kann einen WBS beantragen?
Jetzt wird’s spannend: Wer bekommt diesen begehrten Zettel? Grundsätzlich gilt: Wer wenig verdient, hat gute Chancen. Aber „wenig“ ist relativ – ein Single darf beispielsweise je nach Bundesland bis zu 16.000 bis 20.000 Euro im Jahr verdienen. Für Familien liegt die Grenze natürlich höher. Wichtig ist: Es wird das gesamte Haushaltseinkommen betrachtet.
Aber nicht nur das Einkommen zählt. Auch wer eine Schwerbehinderung hat, alleinerziehend ist oder aus bestimmten Gründen besonders dringend eine Wohnung braucht, hat häufig einen Anspruch. Der Antrag ist übrigens kostenlos – das ist doch schon mal ein Anfang. Wer allerdings denkt, man kann den WBS einfach so online downloaden und losmarschieren, der irrt: Man muss schon einige Unterlagen einreichen. Bürokratie olé!
Einkommensgrenzen – wie viel darf man verdienen?
Jetzt wird gerechnet – aber keine Sorge, Taschenrechner raus und durchatmen. Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland und sogar Kommune. Doch zur Orientierung hilft eine kleine Tabelle:
| Haushaltsgröße | Maximales Jahreseinkommen (ca.) |
|---|---|
| 1 Person | 16.000 – 20.000 € |
| 2 Personen | 24.000 – 30.000 € |
| 3 Personen | 30.000 – 36.000 € |
| 4 Personen | 36.000 – 42.000 € |
Wichtig: Kindergeld, Unterhalt und bestimmte Sozialleistungen können mitgerechnet werden – oder eben nicht. Es lohnt sich, den Antrag trotzdem zu stellen, auch wenn man knapp über der Grenze liegt. Manchmal wird auch ein sogenannter “ausnahmsweiser WBS” vergeben – die Hoffnung stirbt zuletzt!
Und für alle, die jetzt Panik bekommen: Nein, man muss kein Steuerexperte sein, um den Antrag auszufüllen. Man braucht nur ein bisschen Geduld, einige Nachweise (Gehaltszettel, Mietvertrag, etc.) und eventuell einen Kaffee zur Nervenberuhigung.
Wie und wo stellt man den Antrag?
Der Antrag auf einen WBS wird bei der zuständigen Wohnungsbehörde gestellt – in der Regel beim Wohnungsamt oder Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde. Wer glaubt, das gehe per Handschlag und freundlichem Lächeln, wird enttäuscht. Ein paar Formulare müssen schon ausgefüllt werden – aber keine Sorge, es ist machbar!
In vielen Städten kann der Antrag mittlerweile online gestellt oder zumindest heruntergeladen werden. Das spart Zeit – und Nerven. Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig sind. Fehlt etwas, landet der Antrag schnell auf dem großen Stapel der „bitte nachreichen“-Akten. Also lieber gleich doppelt checken!
