Wann muss der Kaufpreis für eine Immobilie bezahlt werden?

Der Kauf einer Immobilie ist ein bisschen wie ein Heiratsantrag – nur teurer, mit mehr Papierkram und ganz sicher ohne Sekt am Ende. Wer denkt, dass man einfach zum Notar spaziert, unterschreibt und gleich am selben Tag mit dem Umzugswagen vorfährt, der irrt gewaltig. Der Immobilienkauf folgt einem klaren Ablauf – und der Kaufpreis wird nicht etwa nach Lust und Laune bezahlt, sondern zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt. Wer wann wie viel zahlen muss, klären wir jetzt.

Der Notartermin – der offizielle Startschuss

Ohne Notar läuft in Deutschland gar nichts. Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss notariell beurkundet werden, sonst ist er rechtlich nicht wirksam. Das bedeutet: Auch wenn Sie und der Verkäufer sich schon längst per Handschlag geeinigt haben – ohne Notar ist alles nur ein schöner Traum.

Aber keine Sorge, Sie müssen beim Notar nicht gleich Ihre Brieftasche zücken. Beim Termin wird der Kaufvertrag vorgelesen, besprochen und dann unterschrieben. Der Kaufpreis wird in diesem Moment noch nicht fällig. Sie haben also noch ein bisschen Zeit, Ihre Finanzen zu sortieren, bevor es ernst wird.

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Die sogenannte Fälligkeitsmitteilung

Nachdem alle Beteiligten beim Notar unterschrieben haben, geht’s ans Eingemachte. Der Notar prüft nun, ob alle Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass keine offenen Grundbucheinträge oder Belastungen im Weg stehen und dass der Verkäufer wirklich der Eigentümer ist – klingt selbstverständlich, ist aber nicht immer so einfach.

Erst wenn alles juristisch wasserdicht ist, verschickt der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung. Und diese Mitteilung ist sozusagen das offizielle “Go!” für Ihre Überweisung. Jetzt wird der Kaufpreis fällig – und zwar in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung. Wer das verpasst, riskiert Stress, Mahnungen und eine sehr schlechte Stimmung beim Verkäufer.

Wie genau wird bezahlt?

Vergessen Sie das Bild vom Aktenkoffer voller Bargeld – Immobilienkäufe laufen in Deutschland per Banküberweisung. Meistens zahlen Käufer direkt an den Verkäufer, in manchen Fällen aber auch auf ein Notaranderkonto, also eine Art Treuhandkonto, auf das der Notar achtgibt wie ein Wachhund.

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Besonders wichtig: Die Bank muss informiert und vorbereitet sein. Wenn Sie eine Finanzierung über ein Kreditinstitut nutzen, wird der Betrag meist direkt von der Bank an den Verkäufer überwiesen. In dem Fall sollten Sie sicherstellen, dass alle Kreditverträge rechtzeitig unterschrieben und auszahlungsbereit sind. Sonst schauen Sie dumm aus der Wäsche, während der Verkäufer auf sein Geld wartet.

Was passiert nach der Zahlung?

Ist das Geld endlich unterwegs – oder besser gesagt, auf dem Konto des Verkäufers angekommen – geht der Kauf in die finale Phase. Nun kann der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen. Ab jetzt gehört die Immobilie Ihnen – offiziell, legal und mit allem drum und dran.

Aber Vorsicht: Mit dem Geld kommt auch die Verantwortung. Ab dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung geht in der Regel das wirtschaftliche Eigentum an Sie über. Das heißt: Sie zahlen ab jetzt Grundsteuer, Sie dürfen renovieren, feiern oder Fliesen hassen – aber Sie dürfen auch nicht vergessen, die Gebäudeversicherung abzuschließen.

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